Visum Dauer: Wie lange kann man sich in Deutschland aufhalten?
Schengenvisum: nur für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (Bezugszeitraum).
Ausnahmsweise kann ein Schengenvisum verlängert werden.
Mit Ablauf des Visums muss der Ausländer das Schengebiet verlassen, bevor ein neuer Bezugszeitraum begründet werden kann.
Zeitraum der Gültigkeit: erlaubter Zeitraum für Ein- und Ausreise.
Nutzungsdauer: Höchstzahl der Aufenthaltstage im Schengenraum.
Aufenthaltsdauer Visum
Die Gesamtaufenthaltsdauer muss in Bezug auf den Bezugszeitraum von 180 Tagen berechnet werden. In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Berechnungsweisen zur Bestimmung der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Jetzt gilt: Nun wird an jedem Tag des Aufenthalts der letzte Zeitraum von 180 Tagen berücksichtigt, vgl. Beispiel unten.
Der Tag der Einreise gilt als der erste Tag des Aufenthalts im Schengenraum und der Tag der Ausreise gilt als der letzte Tag des Aufenthalts im Schengenraum.
Der Zeitraum von 180 Tagen wird also an jedem Tag des Aufenthalts berücksichtigt. Die Ein- und Ausreisetage zählen stets mit.
Rechtmäßige Aufenthalte aufgrund eines langfristigen oder nationalen Aufenthaltstitels werden bei der Berechnung des Länge des Aufenthalts nicht berücksichtigt.
Für die Gültigkeit des Schengenvisums:
- angegebener Zeitraum (z.B. gültig vom 01.04.2016 bis 31.07.2016)
- Anzahl der maximal erlaubten Aufenthaltstage ( z.B. 30 Tage)
- Anzahl der erlaubten Einreisen (1, 2 oder mehrfache).
Erlaubte Aufenthaltsdauer berechnen
Beispiel: Das Schengenvisum wurde vom 01.04.2016 bis zum 31.07.2016 für 30 Tage mit 2 Einreisen erteilt.
Dann ist innerhalb dieser Zeit maximal zweimal eine Einreise in den Schengenraum möglich. Der Gesamtaufenthalt beläuft sich maximal auf bis zu 30 Tage. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise werden bei der Berechnung der Aufenthaltstage jeweils als ein voller Aufenthaltstag mitgezählt.
Bei einem Schengenvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder mehreren Jahren ist ein Aufenthalt von jeweils maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Deutschland oder einem anderen Schengenland erlaubt.
Beispiel Berechnung Visumsdauer
Beispiel: Ein Russe hat ein Schengenvisum, gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 (Gültigkeitszeitraum).
Am 18.10.2016 reist er in den Schengenraum z.B. nach Berlin.
Zur Berechnung des erlaubten Aufenthalts geht man vom Einreisetag aus und rechnet zurück. Maßgeblich ist dann der Zeitraum vom 22.04.2016 bis 18.10.2016 (180 Tage) betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet. Alle Tage in diesem Zeitraum werden gezählt, an denen sich der Ausländer berits in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, erlaubt.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bestimmt. Aber der dann maßgebliche Zeitraum (Bezugszeitraum) hat sich dann verschoben, nämlich vom 23.04.2016 bis 19.10.2016 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
90 Tage-Rechner – Aufenhaltsdauer Schengenvisum
Hier einer Rechner zur Bestimmung der Aufenthaltsdauer:
Webseite der EU