Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben

Im Länderrundsschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 28.04.2023 an die Ausländerbehörden geht es um die Beschleunigung von Visumverfahren zum Familiennachzug durch Globalzustimmungen gemäß § 32 AufenthV.
Voraussetzung für Globalzustimmungen beim Familiennachzug ist aus Sicht des BMI, dass es sich um Fallgruppen handelt, in denen inlandsbezogene Tatbestandsmerkmale wie Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung nicht geprüft werden müssen und es sich um Visaanträge aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen handelt.
Dann sind keine näheren Überprüfungen auslandsbezogener Voraussetzungen wie z.B. der Eheschließung erforderlich.
Das Schreiben enthält auch eine Übersicht Zuständigkeitsverteilung für die Prüfschritte im Visumverfahren zum Familiennachzug.

In einigen Länder ist eine Legalisierung von Urkunden nicht oder nur eingeschränkt möglich, siehe Liste der Länder.

15 Gedanken zu „Beschleunigung des Familiennachzugs durch Globalzustimmung – BMI-Schreiben“

  1. Guten Tag,
    Ich bin Deutscher /eritrea 36j
    Miene Frau Sudaneserin/ ein elternteil eritreisch 36j,

    Nach ca. 17 Jahren Flucht aus eritrea
    Und 9 Jahre leben und arbeiten in DE. endlich dürfte den besetzt die Staatsbürgerschaft dürfte ich Reisen und Urlaub genießen in Ägypten.

    dort treffte ich , meine erste Liebe und verlobtin.
    Ca. 1 Jahr lang nach der verlobung. sind wir hin und hier gerannt um Dokumenten zu beschaffen für das Standsamt.
    Wir konnten wieder ehefähigkeitszeugnis noch die konsularischbescheinigung bekommen. Hat nur geld,zeit und kraft gekostet.

    Da wir Hochzeit Termin vereinbart hatten. Sind wir im Dezember 22 nicht staatlich in kairo geheiratet. * Religiöse Ehevertrag (zivilehe) abgeschlosse.
    Eine sehr schöne riesige treuung gehabt.

    Obwohl wir Grundsätzlich alle die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Sowie ledigkeit, mindesalter, Verwandtschaft Verhältnisse usw…

    – Die Ägptische behörde verlangt eine konsularbescheinigung
    oder ehefähigkeitszeugnis,
    – die deutsche konsular verlangt ehefähigkeitszeugnis von der Standesamt.
    – Standsamt verlangt Dokumente ohne ende die man nicht beschaffen kann!

    – Uns fehlt nun einge Dokumenten sowie ( geburtsurkunde, Sterbuhrkunde von ihr Vater ) die man andre weise nachweisen kann.

    – Eine Ledigkeitbescheinigung von der Einwohnermeldeamt reicht nicht aus !

    – Die beziehung zu meiner Frau kann durch gemeinsame alte und neuen Bildern, videos, Orte, Sprache usw.. nachweisen.

    -Ich bitte Ihnen um Ratschläge!
    Was der einfachste Lösung ?

    -ich arbeite in der IT Branche, nur 30 tage Urlaubsansproch pro.

    – Eine verpflichtungserklärung zur
    Besuch abgegeben.
    – problematisch bei der ausländervertretung die (Rückbereitschaft) !

    -Wie kann ich mein Heratuhrkunde legalisieren oder nach Echtheit zu überprüfen lassen?
    Das Kein Scheinehe ist!

    Welche Möglichkeiten gibt es noch ?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. Die deutschen Unterlagen — und die Legalisierung (über die zuständige Botschaft bzw. deutsche Behörde) müßte möglch sein.
      Die Beschaffung der Unterlagen der Ehefrau dürfte mehr Schwierigkeiten herbeiführen – das wäre dann im einzelenen zu klären, ob und inwieweit das umgangen werden kann, sollte die Beschaffung nicht möglich sein.

      Soweit ersichtlich fehlt es an einer wirksamen staatlichen Ehe – die Privatehe wird nicht ankannt.

      Die Frage der Scheinehe ist derzeit nicht noch Thema – oder?
      Ich gehe davon aus, dass ein Antrag auf Nachzug bereits bei der Botschaft eingangen ist?

      1. Guten Tag,

        Betrifft die Globalzustimmung auch die Fälle der Familienzusammenführung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)?

        Soviel ich weiß soll in diesem Fällen grds. ebenfalls keine Sicherung des Lebensunterhalts geprüft werden (auch wenn diese in unserem Fall gegeben ist).

        Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

        VG

  2. Guten Tag Herr Admin,
    Vielen Dank im für Ihre  Nachrichten. 
    Terminanfrage für die Ausstellung konsular Bescheinigung zur Eheschließung war am 15.08.2022. 

     -Termin für die Familienzugammenführung war am 24.05.2023 bei der Visastelle in Kairo.

    Um den Termin wahrzunehmen, bin ich sogar nach Ägypten geflogen. 
    Aber schade, dass ich meiner Frau nicht begleiten dürfte. 
    Laut der ägyptischer Sicherheitskraft- 
    Weil der Termin nicht auf mein Name war. 

    Der Antrag wurde nicht angenommen, weil der ehe nicht legalisiert oder anerkannt ist! 
    Es handelt sich aber um ein echter ehe!

    Lohn sich aus Deutschland Anwalt vertreten zu lassen oder in Ägypten?

    Meine Frau besitzt die folgenden unterlagen –

    – einen gültigen sudanesischen Reisepass 

    -zivilregisterauszug 

    -personalausweis ID Card 

    – Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand

    – eine ägyptische Aufenthaltskarte für Ausländer Art (Tourismus)

    – Kopie Geburtsurkunde und Familienbuch 

    – und einige Unterlagen von ihr Eltern! 

    – Zustimmung Ihr Mutter (lebt in Kairo)

    – eine Zustimmung von Ihr Unkel mündlich Video dokumentiert) kann auch nachträglich schriftlich bewiesen werden.

    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre ausführliche Rückmeldung. 

    1. Ggf wäre eine wirksame Ehe herbeizuführen — bzw. die Legalisierung der bereits erfolgten.
      Gleichzeitig sollte bereits jetzt ein neuer Termin gebucht werden und den Antrag schriftlich – postalisch – bei der Botschaft eingericht werden.
      Die Botschaft ist verpflichtet den Visumsantrag entgegenzunehmen.

      1. Ich möchte Ihnen fragen, ob Sie diesbezüglich gegenüber Deutsche Botschaft vertreten können?
        Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  3. Guten Tag,

    ich schildere hier kurz meinen Fall und hoffe sie koennen mir dazu etwas sagen.
    Ich bin Deutscher Staatsbürger; bin wohnhaft in D , habe eine feste Anstellung in der Forschung und Entwicklung.
    Ich bin seit 2015 mit einer Chinesin verheiratet (Ehe ist in D registriert) Ende Januar haben wir das Visum für Ehegattennachzug beantragt und ist wegen Mangels des A1 Sprachzertifikates abgelehnt worden.
    Meine Ehefrau hat mehrfach versucht Online Kurse in China zu machen diese sind wegen mangels Beteiligung mehrfach verschoben worden, wie kann man da weiter vorgehen da ich seit über 3 Monaten von meiner Frau getrennt bin.

    Viele Grüße
    Norbert Liebs

    1. Weiterhin ist grundsätzlich ein Sprachnachweis erforderlich.
      Zunächst sollten die Ausnahmen geprüft werden.
      Für den Nachweis muss Sie keinen Kurs besuchen — aber halt den Test erfolgreich bestehen.

  4. Guten Tag,
    Ich bin deutscher (Ursprunglich aus Senegal) 30 Jahre alt, Ingenieur mit netto Einkommen über 4500e.
    Ich hab am 16.05.2022 ein Visum zum Familienachzug für meine Verlobte und unser gemeinsame Kind (heute 19 Monaten alt, 2 Monaten vor meiner Einbürgerung geboren) im Senegal/Dakar gestellt.
    Die Urkundeüberprüfung war bei meinem Sohn positiv. Bei meiner Verlobte war es leider negativ weil Sie 2 Geburtsurkunde hat.
    Geburtsurkunde 1: mit Datum x wurde 2 Jahren später gerichtlich angefochten, mit Beschluss wurde Geburtsurkunde 2 angefertigt mit Datum y (Grobe Fehler da anderer Tag ).

    Verlobte ist 23 Jahre alt und hat ihr ganze Leben mit Geburtsurkunde 2 gelebt –> Schuleabschluss, Abitur, Bachelor, Pass u.s.w
    Konsulat hat angefordert dass Geburtsurkunde 2 gelöscht wird und neue Pass mit Gebursturkunde 1 angefertig wird, was aber nicht akzeptabl weil dadurch würden alle Diplomen deren Gültigkeit verlieren bzw. müssen geändert werden.(Dauert im Schnitt bis zu 2 Jahren…)

    Wir haben das Konsulat vorgeschlagen, Geburturkunde 1 zu löschen und eventuell Datum bei Geburturkunde 2 anzupassen. Die haben nie beantwortet.

    Vor 3 Monaten haben wir das Konsulat gebeten die zwei Anträge separat durchzuführen (Einverständsniserklärung der Mutter dass, unser Kind das Land ohne Sie verlassen darf wurde beigefügt) Bis Heute hat das Konsulat nicht reagiert.
    Es ist jetzt 17 Monaten und es wurde nicht entschieden, das Konsulat antwortet auf unsere Email nicht.

    Ausländerbehörde hat Zustimmung erteilt.
    Löschen von Geburtsurkunde 1 wurde beantragt, Gericht soll am 11 Oktober entscheiden.

    Was können wir machen ? eine Untätigkeitsklage würden wir ungern machen wegen der Bearbeitungszeit in Berlin (um die 1 Jahr…).
    Danke

  5. Rechtsgültige Eheschließung war am 02.10.2022.
    Mein Ehemann hatte am 3.08.2023 den Termin bei der Deutschen Botschaft in Tunis. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, verfüge über notwendiges Einkommen und angemessenen Wohnraum. Ist es normal dass es wieder soviel Zeit nimmt um eine Zusage für das Visum Familienzusammenführung zu erteilen? Oder macht es schon Sinn Untätigkeitsklage einzureichen?

    1. Leider sind die Zeiten schon lange.
      Es dürfte sich empfehlend bereits jetzt auch schon den Antrag (postalisch) bei der Botschaft einzureichen.
      Und dann – bei der Ausländerbehörde – eine Vorabzusicherung zu erhalten.
      Auf diese Weise kann die Visaerteilung beschleunigt werden.
      Eine Untätigkeitsklage kann erst 3 Monaten nach Eingang des Antrags erwogen werden.

  6. Hallo,
    Unsere Situation ist folgende:
    Mein Mann (Ägypter) und ich (deutsche) haben am 04. März 23 in Kairo geheiratet. Alle Unterlagen wurden legalisiert und übersetzt.
    Am 24. Juli 23 hatte mein Mann den Termin bei der Botschaft. Alle Unterlagen vollständig und akzeptiert dann ging das ganze nach Deutschland. Dort musste ich bis zum 13. November auf einen Termin warten um eine Verzichtserklärung zu Unterschreiben. Alles soweit gut und schön , auch bei diesem Termin wurde mir gesagt Alle Unterlagen sind Vollständig . Nachdem ich nochmal den Emailkontakt gesucht habe, wurde mir Anfang Dezember mitgeteilt, dass die Unerlagen bearbeitet wurden und beim Vorgesetzten zur Unterschrift lägen. Seit dem wieder nichts. Ich finde den Zeitraum enorm lange. Was kann man jetzt tun ? Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten ?

    1. Leider sind die langen Bearbeitungszeiten nichts ungewöhnlich.
      Es lohnt sich regelmäßig nachzufragen – eben dann auch beim Leiter.
      Ob die Einschaltung eines Anwalts zu einer Beschleudnigung führt, kann man so pauschal nicht beantworten.
      Wenn Sie mich einschalten, würde ich zunähst mit Behörde in Kontakt treten, um zu klären, wieso die Sache nicht vorangeht.
      Schließlich besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage, die jedoch weil das Verwaltungsgeicht in Berlin zuständig ist, auch die Sache nicht unbedingt beschleunigt.
      Häufig vergeht ein Jahr bevor man beim Gericht ein Termin erhält.

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