Schengen-Visum für Deutschland und Schengenstaaten
„Schengenvisum“ – 1985 haben sich einige EU-Mitgliedstaaten geeinigt, eine gemeinsame Visumspolitik einzuführen. Die rechtliche Grundlage basiert auf dem Schengen Durchführungsabkommen von 19. Juni 1990 (SDÜ):
- einheitlicher Sichtvermerk für alle EU-Vertragsstaaten
- Geltung in allen Vertragsstaaten: alle EU-Staaten (außer UK, Irland, Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz; eingeschränkt Bulgarien, Kroatien und Rumänien
- Kurzaufenthalt – 90 Tage
- Freizügigkeit im Schengen-Raum: Ein- und Ausreise innerhalb des Schengeraums
- keine Arbeitserlaubnis
- Schenger Informationsystem- Einreiseverweigerung.
Das Verfahren der Visaerteilung ist im EU-Visakodex geregelt: VO (EG) Nr. 810/2009 v. 13. Juli 2009 .
Soll der Aufenthalt 90 Tage überschreiten, ist meist ein nationales Visum erforderlich, § 6 Abs. 3 AufenthG. Das gilt auch, wenn man einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte.
Schengenvisa verlängern
Gültigkeitsdauer des Schengenvisums – Rechner
Anders als das Schengenvisum gilt das nationale Visum nur für Deutschland (Bundesgebiet).