Die Gebühr für die Einbürgerung erhebt die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Gebühren für die Einbürgerung
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person.
Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.
Bei geringem Verdienst oder wenn mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Aus Gründen der Billigkeit kann eine geringe oder gar keine Gebühr erhoben werden.
Weitere Gebühren für Entscheidungen im Staatsangehörigkeitsrecht
- Anspruchseinbürgerung für Verfolgte des Nationalsozialismus und deren Nachkommen 0 €
- Beibehaltungsgenehmigung 255 €
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit 51 €
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit 0 €
- Staatsangehörigkeitsausweis 25 €
- sonstige Bescheinigung (nach Aufwand) 5 bis 51 €
- Eine ablehnende Entscheidung kostet in der Regel 191 €
Kosten anwaltlicher Vertretung
Der Streitwert in Einbürgerungsangelegenheiten beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Bei anwaltlicher Vertretung gegenüber der Einbürgerungsbehörde wird regelmäßig eine Gebühr von ca. 650 € netto entstehen.
Eine Erstberatung durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 226,10 Euro.