Israelische Staatsangehörige können bis Ende April visumfrei in Deutschland bleiben. Das Erfordernis eines Aufenthaltstitels wird vorübergehend ausgesetzt
Israelische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, können bis zum 26. April 2024 im Bundesgebiet bleiben, ohne einen Aufenthaltstitel beantragen oder ihren visumfreien Aufenthalt verlängern zu müssen.
Israelische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten.
Sie werden nun vom 26. Januar 2024 bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit.
Die Verordnung wurde am 22. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt auf www.recht.bund.de verkündet. Sie ist rückwirkend zum 7. Oktober 2023 anzuwenden.