Arbeitshilfen zum Familiennachzug
Wenn Familienangehörige nicht gemeinsam fliehen und über unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, kann die Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren hergestellt werden.
Die aktuelle Handreichung der Diakonie „Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III Verordnung nach Deutschland. Anspruch – Verfahren – Praxistipps“ richtet sich an alle, die in der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen tätig sind.
Eine neue Arbeitshilfe der Caritas richtet sich an Beraterinnen, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu eritreischen Flüchtlingen befasst sind.
Sie beschreibt das Verfahren zum Familiennachzug sowie die Abläufe bei den deutschen Auslandsvertretungen.
Ein weiterer Abschnitt beschäftigt sich mit Besonderheiten, von denen eritreische Staatsangehörige betroffen sind. Hierzu zählen u. a. die Beschaffung von Dokumenten und Urkunden, die Vorlage von Pässen, die Anforderungen an die Identitätsklärung und die Notwendigkeit von Abstammungsgutachten (DNA-Proben).
BumF: Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch – Verfahren– Praxistipps
Caritas: Familiennachzug aus Eritrea. Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater
02_2018_Handreichung-Familienzusammenfuehrung_nach_der_Dublin-III-Verordnung