Der Bundesverband der Diakonie führt eine Musterklage für Flüchtlinge aus Syrien. Die Klage wurde von Rechtsanwältin Oda Jentsch erstellt.
Die Klage zielt auf die Anerkennung des gegenüber dem subsidiären Schutz besseren Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Viele Syrer erhalten häufig nur noch den subsidiären Schutz anstelle einer Flüchtlingsanerkennung. Letzerer ist aber mit mehreren Vorteilen verbunden: etwa mit einem dreijährigen Aufenthaltstitel und der Erteilung des internationalen Flüchtlingsausweises. Vor allem kann aber auch der privilegierte Familiennachzug hilfreich sein.
Musterklage – Klageschrift
Mit der Teilklage (Muster-Klageschrift-Syrien) wird nur die Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung „angefochten“. Die Zuerkennung des subsidiären Schutzes soll erhalten bleiben.
Die Klage zielt darauf ab, dass das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, zusätzlich die Flüchtlingseigenschaft in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Grund hierfür ist das Bestehen einer individuelle Verfolgungsgefahr.
Die Klage kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des BAMF Bescheides erhoben werden. Die Klage ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung zu begründen.