Infoblatt zur Unterhaltssicherung und zur Niederlassungserlaubnis vom IQ-Netzwerk

Neue Arbeitshilfe des IQ Netzwerks Niedersachsen zum unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) – Stand: 06.01.2022:
Für Drittstaatsangehörige, die einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland anstreben, sieht das Aufenthaltsgesetz zwei Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Die richtige Niederlassungserlaubnis ist aus 18 verschiedenen ausgewählt werden. Diese hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, von der in die Niederlassungserlaubnis gewechselt wird.
In der oben benannten Arbeitshilfe werden die einzelnen Regelungen zur Niederlassungserlaubnis und zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU mit ihren Voraussetzungen und Ausnahmemöglichkeiten in Form einer tabellarischen Übersicht dargestellt.


Arbeitshilfe zur Unterhaltssicherung


Neue Arbeitshilfe des IQ-Netzwerkes Niedersachsen

„Erforderliche Mindestbeträge für die Sicherung
des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken“ (Stand: 07.01.2022)

Vorrausetzung für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Regelfall die Sicherung des Lebensunterhalts. Insbesondere für die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit werden in manchen Fällen bestimmte Mindestbeträge gefordert.
Im ersten Teil der Arbeitshilfe wird in tabellarischer Form für die jeweiligen Aufenthaltstitel eine Orientierung über die geforderten Mindestbeträge gegeben. Der zweite Teil enthält ergänzende Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung und speziellen Auslegungsfragen.