Anwalt für Familiennachzug: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Dr. Buerstedde studierte Rechtswissenschaften in Bonn und in Kolumbien.
Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte 2003.
Anfang 2005 gründete er seine Rechtsanwaltskanzlei und ist seitdem im Ausländerrecht schwerpunktmäßig tätig.
Kernbereich der Tätigkeiten im Ausländerrecht:
- Vertretung gegenüber deutschen Botschaften
- Klage auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
- Ehegattennachzug
- Kindesnachzug
- Nachzug von Elternteilen
- Nachzug von Eltern
Trotz der Bedeutung der Ehe und Familie für die Gesellschaft in Deutschland ist der Familiennachzug schwer – so auch durch die jüngste Verschärfung der Familienzusammenführung bei nur subsidiär geschützten Ausländern.
Daher setzt sich Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde für schnelle und einfache Familienzusammenführung ein.