Ausreisepflichtige Ausländer aber auch solche, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind und in ihren Heimatstaat zurückkehren möchten, können von verschiedenen Rückkehrprogrammen, etwa den REAG-/GARP-Programm profitieren.
Eine Zusammenstellung der Rückkehrhilfen mit weiteren Hinweisen findet sich auf der Webseite des BAMF
Rückkehrprogamme – Beratungsstellen
Liste der Rückkehrberatungsstellen-nrw-2013 und deren Kontaktdaten, zusammengestellt vom Rückkehrforum.
Die Beratungsstellen sollen dem Rückkehrwilligen eine Perspektive im Heimatland bieten, etwa Hilfe für eine Existenzgründung. Auch soll es die Chance geben, in Würde – und nicht mit leeren Händen – gesichtswahrend zurückzukehren.
Hier kann helfen:
- European Reintegration Instrument Network (Erin)
- für: Afghanistan, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia
- Internationale Organisation für Migration (IOM)
Voraussetzung ist meist die freiwillige Ausreise und der Verzicht auf den Aufenthaltstitel.
Der Ausreisende erhält dann meist eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB).