Aufenthaltsgesetz

Für Ausländer gilt grundsätzlich das Aufenthaltsgesetz: Gesetzestext-AufenthG.
Auch der Familiennachzug ist vor allem in §§ 28 ff AufenthG geregelt.
Anwendungshinweise zum AufenthG werden von den einzelnen Bundesländern erarbeitet. Dazu gehören auch unterschiedlich Erlasse.
Anwendunghinweise zum AufenthG von Berlin

Aufenthaltsgesetz für EU-Ausländer

Sonderregelungen gibt es für EU-Ausländer und deren Angehörige sowie Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen.
Bei EU Ausändern kann insbesondere das Freizügigkeitsgesetz EU und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV) gelten. Bedeutsam beim Familiennachzug ist insbesondere die Familiennachzugsrichtlinie.