Vorträge zur Einbürgerung

„Das Gesetz zur „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ und seine Auswirkungen für Einbürgerungsverfahren“

am Dienstag, 07.05.2024, um 18:00 Uhr
im Ratssaal im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Referent: Jens Dieckmann, Rechtsanwalt

Anmeldung bis 2.5.2024 an E-Mail integrationundvielfalt@bonn.de

Im Jahr 2024 treten maßgebliche Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, die weitreichende Folgen für laufende und neue Einbürgerungsverfahren haben werden.

In der Veranstaltung werden die gesetzlichen Regelungen kompakt und verständlich für die ehrenamtliche Beratung und Unterstützung von Eingewanderten und Geflüchteten vorgestellt, in drei Themenblöcke unterteilt und begleitet durch ein umfassendes aktuelles Skript:

  1. Grundlagen und Grundsätze des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
  2. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt oder durch Antrag
    a. Anspruchseinbürgerung
    b. Ermessenseinbürgerung
  3. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Anschluss besteht Gelegenheit zum Austausch, auch zu Einzelfällen aus der Praxis.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Sie haben Fragen zur Veranstaltung? Wenden Sie sich an Yulia Daragonov, Telefon 0228 77 32 37 .

Vortrag zur Einbürgerung am 27. Juni 2024

Wie wird man deutscher Staatsbürger? Kann man die eigene Staatsangehörigkeit beibehalten? Wie kann ich die Einbürgerung beschleunigen? Was sagt das neue Einbürgerungsgesetz.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde.

Vortragsort: Verein Rechtverständlich! e.V
Deutschherrenstr. 37
53177 Bonn-Bad Godesberg

um 19:00 Uhr

Bitte anmelden: Tel. 0228-371107 oder
per E-Mail unter info@verein-rechtverstaendlich.de.

www.verein-rechtverstaendlich.de

Pass beschaffen

Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, März 2024

Geflüchtete bwz. sonsitge Ausländer werden von den Ausländerbehörden oft aufgefordert, bei der Botschaft ihres Herkunftslandes einen Pass zu beschaffen.

Ohne Pass sind Reisen außerhalb Deutschlands, etwa um Verwandte zu besuchen, unmöglich. Der Pass ist auch eine Voraussetzung für die Aufenthaltsverfestigung. Und Geduldeten ohne Pass können umfassende Sanktionen auferlegt werden.

Wie einen Pass beschaffen?
Was ist bei der Passbeschaffung zumutbar und was unzumutbar?

Die Passpflicht kann auch durch einen Passersatz und Ausweisersatz erfüllt wird. Einen solchen auszustellen, ist in bestimmten Fällen eine staatliche Pflicht.


Das Gutachten hat PRO ASYL beauftragt.

Unterhaltssicherung

Neue Broschüre „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ des Paritätischen Gesamtverbands.

Sie gibt einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz.

Im ersten Teil werden die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt.

Im zweiten Teil folgt eine Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für
die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten

Verpflichtungserkärung – Merkblatt

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 24.01.2024 ein Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG herausgegeben.

Darin wird auch klargestellt, dass für eine Verpflichtungserklärung nicht für die Annahme eines Visantrages erforderlich ist.