Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige können mit der Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Vorteile der Einbürgerung

  • aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen zur Gemeinde, zum  Landtag,  Bundestag- und Europaparlament,
  • freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
  • Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
  • Begünstigung bei Stellensuche durch Bundesagentur für Arbeit, etwa bei Vorrangprüfung,
  • freier Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
  • Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
  • Erleichterungen beim Familiennachzug und Einbürgerung naher Angehöriger,
  • Bezug von Familienbeihilfe und Landeserziehungsgeld ,
  • leichter Zugang zu Sozialleistungen (ohne Einfluss auf das Aufenthaltsrecht),
  • Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
  • Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
  • Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).

Nachteile einer Einbürgerung – Pflichten

  • Verpflichtung für ein Ehrenamt als Wahlhelfer, Schöffe oder Laienrichter.

Folgende Nachteile können sich aus dem Verlust der – bisherigen – ausländischen Staatsangehörigkeit ergeben:

  • Verlust der staatsbürgerlichen Heimatrechte
  • Nachteile bei Einreise und Ausreise in den Heimatstaat
  • Nachteil bei Erbrecht und Grundbesitz
  • Nachteile bei Ausbildung und Studium im Heimatstaat
  • Erforderlichkeit von Aufenthaltsgenehmigungen
  • In der deutschen Sozialversicherung entfallen Möglichkeiten für Ausländer, wie etwa eine Beitragserstattung

Ein Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht immer zwingend.
In einigen Fällen kann die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden.

Über die Möglichkeiten der Beibehaltung der ausländischen Staatsbürgerschaft informieren wir gerne.