Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen sollen eingebürgert werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Einbürgerungsantrag
- Für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltstitel, z.B. Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf nicht gescheitert sein und muss tatsächlich geführt werden (nicht nur formale Ehe, keine „Scheinehe”). Eine Trennung/Scheidung oder Trennungsabsicht liegt nicht vor.
- Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren bestehen. Der deutsche Ehegatte/Lebenspartner muss während dieser Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Straflosigkeit / keine Ausweisungsgründe
- Wohnung oder andere Unterkunft.
- Unterhaltssicherung
- Mindestens dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und Einorndnung in die deutschen Lebensverhältnisse .
- Deutschkenntnisse
- Einbürgerungstest
- Loyalitätserklärung
- Aufgabe und Verlust der ausländischen Staatsbürgerschaft