Der Nachzug von Eltern zu Kindern in Deutschland (Elternnachzug) ist vor allem vom Alter der Kinder aber auch den jeweiligen Staatsbürgerschaften abhängig.
Nachzug zu Kindern über 18 Jahren
Der Nachzug der Eltern zu Kindern in Deutschland, die bereits erwachsen sind, ist nur in besonderen Härtefällen möglich: Nachzug der Eltern zu erwachsenen Kindern
Nachzug zu „EU-Kindern“
Nachzug der Eltern zu Kindern von freizügigkeitsberechtigten Kindern
Elternnachzug zu deutschen Kinder unter 18 Jahren
Nachzug der Eltern zu deutschen minderjährigen, ledige Kinder
Nachzug der Eltern zu ausländischen Kindern unter 18 Jahren
Nachzug der Eltern zu ausländischen, minderjährigen, ledigen Kindern