Familiennachzug nach Deutschland
Die Erteilung erfolgt auch, wenn der nachziehende Ausländer bereits in Deutschland ist. Ein „Nachzug“ aus dem Ausland ist dabei nicht erforderlich.
Staatsbürgerschaft des Nachziehenden – Status und Bürgerschaft des Stammberechtigten
In der Praxis erweist sich als eine der größten Hürden für den Familiennachzug bei Drittländern, dass sie grundsätzlich Unterhalt sichern müssen. (Unterhaltssicherung).
Deutsches Rotes Kreuz – hilft bei Suche und Familienzusammenführung
Der DRK-Suchdienst (www.drk-suchdienst.de) ist eine Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Krieg, Katastrophen oder Vertreibung nicht wissen, wo sich ihre Angehörigen aufhalten und ob ihre Angehörigen noch am Leben sind.
Suchanfragen können für fast jede Region weltweit entgegen genommen werden.
Zudem können Familien, die keine andere Möglichkeit haben, mit ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen, über den DRK-Suchdienst eine so genannte »Rotkreuznachricht« verschicken. Rotkreuznachrichten werden vor allem in Konflikt- oder Katastrophengebiete übermittelt, wo die normalen Kommunikationswege nicht mehr funktionieren. Zudem dienen sie dazu, den Kontakt zu inhaftierten Familienmitgliedern aufrechtzuerhalten.
Bei Familienzusammenführungen hilft der DRK-Suchdienst, wenn die Familie unfreiwillig getrennt wurde, oder bei der Beschaffung von Unterlagen (z.B. Haftbescheinigungen o.ä.), die für die Begründung des Asylantrags relevant sein können.
Nachzug von Eltern zu ihren Kindern
Nachzug von Kinder zu ihren Eltern
Nachzug von Ehegatten