Aufenthaltsrecht für besondere Gruppen
Bei der Zuerkennung von Aufenthaltsrechten kann die Zughörigkeit zu einer bestimmten Gruppe bedeutsam sein. Hierfür gelten Sonderregelungen gesetzlicher Natur, durch Verwaltungspraxis oder Gerichtspraxis.
Häufig handelt es um Volksgruppen, die keinen eigenen Nationalstaat haben.
Juden
Jugendliche
Roma
Russlanddeutsche