Irak

Irak – Familiennachzug bei nordiraktischen Kurden

Vor der Entscheidung über den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden nordirakischen Kurden, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach                   § 25 Abs. 2 AufenthG (Aufenthalsbefugnis nach § 70 AsylVfG) sind, ist mit einer Überprüfung des ausländerrechtlichen Status durch das BAMF zu rechnen: Das bedeutet, dass mit einem Widerruf des Schutzstatus zu rechnen ist.

Keine Legalisierung von irakischen Urkunden durch die deutsche Botschaft

Irakische Urkunden werden von der Deutschen Botschaft Bagdad nicht legalisiert. Wegen der Verhältnisse im Irak kan nicht davon ausgegangen werden, dass die Echtheit einer Urkunde auch deren inhaltliche Richtigkeit indiziert.
Die Ausländerbehörden gehen davon aus, dass es möglich ist, gegen Bezahlung gefälschte oder echte Urkunden mit falschem Inhalt zu erhalten.
Die meisten Register sollen während des Krieges zerstört worden sein.
Das irakische Außenministerium nimmt zwar auf Antrag Überbeglaubigungen auf irakischen Urkunden zur Bestätigung der Echtheit der Urkunden vor, dieses Verfahren ist jedoch sehr langwierig. Hilfreich ist hierbei, die dortige persönliche Vorsprache von nahen Verwandten mit den Originalurkunden.
Die deutsch Botschaft erteilt auf der Grundlage der Beglaubigung des irakischen Außenministeriums lediglich „Legalisationsersatzbescheinigungen“, welche die Echtheit des Siegels und der Unterschrift des Beamten im irakischen Außenministerium bestätigen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die inhaltliche Richtigkeit nicht festgestellt wurde.

Personenstandsurkunden – Zweifel an Richtigkeit

Personenstandsurkunden, die auf ihre Richtigkeit überprüft werden, leitet die deutsche Botschaft in Bagdad an das irakische Außenministerium weiter. Das irakische Außenministerium benötigt meist viele Monate und in fast allen Fällen konnte die inhaltliche Richtigkeit durch die Zerstörung der Register nicht mehr festgestellt werden.
Eine Überprüfung irakischer Urkunden durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft ist nicht möglich.  Die Überprüfung irakischer Urkunden über das irakische Außenministerium erfolgt nur in Ausnahmefällen, da die Ergebnisse dieser Überprüfung nicht aussagekräftig sind.

DNA-Gutachten

Für den Nachweis der Familienzusammengehörigkeit soll durch die Auslandsvertretungen das auf freiwilliger Basis durchzuführende Speicheltestverfahren (Gengutachten) genutzt werden.

Ausstellung eines Reisedokuments durch Deutschland

Deutschland (BMI) wird bei Gewährung des Familiennachzugs der Ausstellung eines Reisedokuments zur erstmaligen Einreise nach Deutschland zustimmen, § 11 Abs. 1 AufenthV.