Serbien – Aufenthaltsrecht
Besonderheiten beim Familiennachzug für Ausländer aus Serbien!
Visafreiheit für Serben mit biometrischen Pässen
Inhaber biometrischer Pässe der Republik Serbien sind ab dem 19. Dezember 2009 für einen Kurzaufenthalt im Schengengebiet von der Sichtvermerkspflicht befreit.
Die Befreiung gilt jedoch nicht für Inhaber biometrischer Reisepässe der Republik Serbien, wenn diese durch die serbische Koordinationsdirektion (auf Serbisch: „Koordinaciona uprava“) ausgestellt wurden. Derzeit haben kosovarische sowie serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kosovo die Möglichkeit biometrische Reisepässe bei der Koordinationsdirektion in Belgrad zu bekommen.
Adoptionen durch serbisch-montenegrinische Auslandsvertretungen
Nach serbisch-montenegrinischem Recht kann ein Adoptionsverhältnis nur durch einen Verwaltungsakt der Vormundschaftsbehörden begründet werden.
Diplomatische oder konsularische Vertretungen sind hierzu nicht befugt. Adoptionen, die von der serbisch-montenegrinischen Botschaft durchgeführt werden, sind deshalb, auch wenn alle Beteiligten serbisch-montenegrinische Staatsangehörige sind, nicht wirksam.
Sorgerecht für nichteheliche serbisch-montenegrinische Kinder
Nach Artikel 123 des serbischen Familiengesetzes legt das serbische Recht auch für nicht verheiratete Eltern ein besonderes gesetzliches Gewaltverhältnis fest: Beide Eltern sind sorgeberechtigt.
Der Elternteil, bei dem das (uneheliche) Kind im beiderseitigen Einvernehmen lebt, übt die Sorge praktisch aus. Vertretungsberechtigt ist jeder Elternteil.