Usbekistan

Usbekistan – Ausreisegenehmigung

Usbekische Staatsangehörige, die sich dauerhaft außerhalb Usbekistans aufhalten und sich nicht konsularisch registrieren lassen, verlieren in der Regel nach 5 Jahren die usbekische Staatsangehörigkeit.

Das usbekische Recht unterscheidet zwei Arten von Ausreisegenehmigung:

  1. die unbefristete Ausreisegenehmigung und
  2. die befristete Ausreisegenehmigung.

Sie werden als Klebeetikett im Pass eingetragen werden.

Unbefristete Ausreisegenehmigung  – Familiennachzug

Die unbefristete Ausreisegenehmigung kann bei Ausreise aus der Republik Usbekistan beantragt werden, der Besitz eines Aufenthaltstitels ist dafür nicht erforderlich. Der Nachweis, dass ein Familiennachzug zu einem Deutschen oder anderen EU-Bürger stattfinden soll, reicht für die Beantragung und die Ausstellung der unbefristeten Ausreisegenehmigung aus.

Usbekische Staatsangehörige, die von ihren Heimatbehörden eine unbefristete Ausreisegenehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland besitzen („Departure for permanent residence abroad is authorized“), sind in Usbekistan polizeilich abgemeldet.

Befristete Ausreisegenehmigung

Befristete Ausreisegenehmigung: „Passport is valid for visiting all countries in the world“.

Hier bleibt der Passinhaber in Usbekistan registriert  und läuft damit auch nicht Gefahr, seine Staatsangehörigkeit zu verlieren. Eine Anmeldung bei der Konsularabteilung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Inhaber einer befristeten Ausreisegenehmigung sind hierzu mit Blick auf die in Usbekistan fortbestehende Registrierung auch nicht verpflichtet. Inhaber einer befristeten Ausreisegenehmigung können einen neuen Pass nur in Usbekistan bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Unbefristete Ausreisegenehmigung bei Botschaft/Konsulat

Wird die unbefristete Ausreisegenehmigung erst nach der Einreise mit einer befristeten Ausreisegenehmigung bei der Vertretung von Usbektistan beantragt (Bearbeitungsdauer hier 6 bis 12 Monate), muss der Antragsteller im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) sein.               Im Falle der Ehe mit einem Deutschen oder anderen EU- Bürger ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel nicht erforderlich.
Verbunden mit der Erteilung der unbefristeten Ausreisegenehmigung ist die Registrierung bei der Botschaft. Sobald aus Usbekistan die Zustimmung vorliegt, wird in den Pass die unbefristete Ausreisegenehmigung eingeklebt.  Zudem wird man in der Botschaft konsularisch angemeldet – registriert  – erkennbar an dem o.g. Stempeleintrag im Pass.
Inhaber einer unbefristeten Ausreisegenehmigung können ihre Passangelegenheiten über die Konsularabteilung der Botschaft abwickeln.