Bewerbungen verfassen für Ausländer – Hilfe für Helfer

Bewerbungen für Ausländer

Die Berufliche Integration von Geflüchtete, Ausländern ist wichtig.
Da macht  die Unterstützung von Haupt- und Ehrenamtlichen besonders viel Sinn.

Das Kommunale Integrationszentrum Bonn lädt Sie daher herzlich ein zum Workshop:

„Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete beim Verfassen einer Bewerbung“
am 05.07.2017
von 10:00 Uhr -13.00 Uhr
im Kommunales Integrationszentrum Bonn, Am Hof 28, 53111 Bonn

Die Teilnahme an diesem Workshop ist kostenlos.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.  Um verbindliche Anmeldung wird gebeten an souad.elhasnaoui@bonn.de
oder Telefon 0228/77 32 37.

Die Veranstaltung richtet sich an Hauptamtliche aus Beratungsstellen, Organisationen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen sowie an Ehrenamtliche aus der Flüchtlingshilfe von Initiativen, Gemeinden und Vereinen.

Studie zum Familiennachzug

Überblick über Voraussetzung des Familiennachzugs

Frau Janne Grote, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hat eine Studie zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs erstellt: „Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN)

Sie erfasst auch Unterstützungsleistungen nach der Einreise sowie mögliche Ausschlusskriterien für den Nachzug von Ehe- und Lebenspartnern, Kindern, Eltern und sonstigen Familienangehörigen.
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus der aufnehmenden Person, aber auch hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades der nachzugswilligen Angehörigen.

Kernvoraussetzung des Familiennachzugs

Grob gibt es fünf Kernvoraussetzungen: Die aufnehmende Person muss

Betsäule Deutschherrenst. 37 in Bad Godesberg
Flucht aus Ägypten

über einen gültigen Aufenthaltstitel  (bzw. deutsche Staatsbürger sein) verfügen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können. Darüber hinaus müssen in der Regel bestimmte „Integrationsleistungen“ vor und/oder nach dem Nachzug erfüllt werden (z. B. Nachweis über Deutschkenntnisse). Beim Ehe- bzw. Lebenspartnernachzug müssen die Partnerinnen und Partner wiederum in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.

Ausnahmen von Anforderung für den Nachzug

Für einzelne Personengruppen kann beim Familiennachzug von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden oder ist von diesen abzusehen. Dies gilt beispielsweise für die Lebensunterhaltssicherung, von der bei Resettlement-Flüchtlingen, Asylberechtigten, anerkannten Geflüchteten sowie subsidiär Schutzberechtigten abzusehen ist bzw. abgesehen werden kann.

Einschränkugnen des Familiennachzugs

Einschränkungen beim Familiennachzug gelten derzeit für subsidiär Schutzberechtigte. Für diejenigen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erteilt wurde, wurde der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt; ein Nachzug während dieser Phase ist nur in Einzelfällen und aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen möglich. Ein Familiennachzug wird desweiteren nicht zugelassen, wenn feststeht, dass es sich um eine Schein- oder Zwangsehe bzw.Schein- oder Zwangspartnerschaft handelt. Auch der Nachzug zu vollziehbar Ausreisepflichtigen wird nicht gewährt.

Beschäftigung / Ausbildung für Asylsuchende und Geduldete

Der Flüchtlingsrat NRW hat neue Flyer zum Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung präsentiert, Stand November 2016.

Der Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung hängt von der Staatsbürgerschaft aber auch vom ausländerrechtlichen Status ab. In den Flyern wird der Zugang zur Beschäftigung für Asylsuchende und Menschen mit Duldung in NRW behandelt.

Flyer zum Zugang zu Beschäftigung für Asylsuchende

Flyer zum Zugang zu Beschäftigung für Geduldete 

Eine Erwerbstätigkeit bei einem Nachzug zum Familienangehörigen ist grundsätzlich gestatten. 

Vorrangprüfung ausgesetzt

Vorrangprüfung in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ausgesetzt

Dem Integrationsgesetz und seiner Verordnung (6. August 2016) sei Dank:

Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt.
Die Bundesländer entscheiden selbst, wo die Vorrangprüfung ausgesetzt wird. Dies ist nun in 133 von 156 Arbeitsagenturbezirken geschehen.

Nicht ausgesetzt wurde bislang die Vorrangprüfung in:

Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen).

Weitere Hinweise zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber und Geduldete

Info für Flüchtlingshelfer