Familiennachzug für Syrer: IOM-Programm

Das Flüchtlingsrat NRW hat auf ein Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 14. Juli 2016 über Neuerungen beim Familiennachzug für Syrer hingewiesen.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) führt
ein Familienunterstützungsprogramm – „Family
Assistance Program (FAP)“ – für die Familienangehörigen
von in Deutschland anerkannten syrischen
Flüchtlingen durch.
Dieses Programm soll Antragsteller beim Visumsverfahren helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente
beim Visum-Termin vorgelegt werden können.

Die IOM-Zentren in Beirut und Istanbul haben ihre Tätigkeit
bereits aufgenommen, das Zentrum soll in Gaziantep
wird in Kürze folgen.
Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren soll die Visumsbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland
beschleunigt werden.

Dass die Auswärtige Amt die Hilfe der IOM in Anspruch nimmt, um die Visumsbearbeitung zu beschleunigen, ist erfreulich, denn bisher sind die Botschaften offenbar überfordert gewesen.
Als weitere Maßnahme sollte daran gedacht werden, auch ein weitere Zuständigkeit (Ersatzuständigkeit) bei den örtlichen Ausländerbehörden zu begründen.

Webseite des Auswärtigen Amts – Familiennachzug Syrien

Auf diese Weise soll zudem unseriösen Agenturen und Vermittlern Steine vermieden werden.

Spezielle Webseite des Auswärtigen Amtes für syrische Flüchtlinge und den Familiennachzug

Musterklage für Flüchtlinge aus Syrien

Der Bundesverband der Diakonie führt eine Musterklage für Flüchtlinge aus Syrien. Die Klage wurde von Rechtsanwältin Oda Jentsch erstellt.

Die Klage zielt auf die Anerkennung des gegenüber dem subsidiären Schutz besseren Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Musterklage für Syrier
Manchmal hilft nur klagen

Viele Syrer erhalten häufig nur noch den subsidiären Schutz anstelle einer Flüchtlingsanerkennung. Letzerer ist aber mit mehreren Vorteilen verbunden: etwa mit einem dreijährigen Aufenthaltstitel und der Erteilung des internationalen Flüchtlingsausweises. Vor allem kann aber auch der privilegierte Familiennachzug hilfreich sein.

Musterklage – Klageschrift

Mit der Teilklage (Muster-Klageschrift-Syrien) wird nur die Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung „angefochten“.  Die Zuerkennung des subsidiären Schutzes soll erhalten bleiben.
Die Klage zielt darauf ab, dass das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, zusätzlich die Flüchtlingseigenschaft in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Grund hierfür ist das Bestehen einer individuelle Verfolgungsgefahr.

Die Klage kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des BAMF Bescheides erhoben werden. Die Klage ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung zu begründen.

Bundesregierung: Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Anerkannte Flüchtlinge in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung.
Recht haben, und Recht bekommen – ist jedoch nicht so einfach:

Dies erläutert die „kleine“ Anfrage von Abgeordneten des deutschen Bundestages (Drucksache 18/8984):

 Hürden beim Familiennachzug

Einen Antrag auf ein Visum können Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen nicht in Syrien, sondern nur in den deutschen Botschaften oder Konsulaten in den Nachbarländern stellen.
Die Bearbeitung der Visumanträge verläuft schleppend und ist nur bei wenigen Auslandsvertretungen möglich, die für die Betroffenen zudem nur schwer zu erreichen sind.
Familienangehörige warten überdies viele Monate oder sogar länger als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon.
Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6 000 feststehende
Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt
ca. 18 000 Personen (siehe Bundestagsdrucksache 18/7200, S. 19).
Auch für die deutsche Botschaft in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.

Visapflicht für Syrier in Türkei

Als weitere Erschwernis kommt die Einführung der Visumpflicht für syrische Staatsangehörige in der Türkei hinzu. Tausende von Flüchtlingen stecken derzeit an der syrisch-türkischen Grenze fest und werden nicht ins Land gelassen.
Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen die Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.

Jordanien –  Zustimmung des Innenmisteriums zur Einreise

Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn das jordanische Innenministerium dem Antrag auf Einreise zustimmt.

Schlater bei deutschen Auslandsvertretungen für Nachzug

Für die Bearbeitung von Visa zur Familienzusammenführung von syrischen Schutzberechtigten stehen in den Visastellen in Amman, Beirut, Erbil, Ankara, Istanbul und Izmir etwa 30 Schalter zur Verfügung.

Offene Verfahren zum  Familiennachzug zum 31. Mai 2016

  • Botschaft Ankara 615 offene Verfahren
  • Generalkonsulat Istanbul 4.400 offene Verfahren,
  • Generalkonsulat Izmir 523 offene Verfahren
  • Botschaft Amman 1.298 offene Verfahren
  • Botschaft Kairo 350 offene Verfahren
  • Botschaft Athen 194 offene Verfahren
  • Botschaft Beirut 5.650 offene Verfahren
    Mit Stand Mitte Mai sind an den Vertretungen insgesamt etwa 13 000 Anträge offen.

    Nach Angaben der Bundesregierung handele es sich dabei überwiegend um Anträge mit unvollständigen Unterlagen, weshalb über die Anträge nicht entschieden werden könnten.

  • Am Generalkonsulat in Erbil würden und werden auch aktuell Visumanträge angenommen und bearbeitet. Bis Mai 2016 würden am Generalkonsulat in Erbil Visa für Kurzzeitaufenthalte (zum Beispiel für Eilfälle medizinischer Behandlung in Deutschland), aufwändige Visumanträge für Langzeitaufenthalte zum Familiennachzug in besonderen humanitären Härtefällen sowie Visa im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder, insbesondere für schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak bearbeitet.
    Seit 1. Mai 2016 werden auch reguläre Anträge auf Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen angenommen und bearbeitet.

Im Generalkonsulat in Erbil wurde im Juli 2016 das Personal aufgestockt, so dass derzeit zwölf Beschäftigte für die Bearbeitung von Visumanträgen auf Familiennachzug vorgesehen sind. Aufgrund der besonderen Sicherheitsvorkehrungen am Generalkonsulat Erbil ist immer nur ein Teil des entsandten Personals vor Ort einsetzbar.

Seit 1. Mai 2016 wurden insgesamt 285 Visumanträge auf Familiennachzug am Generalkonsulat Erbil angenommen und sind derzeit in Bearbeitung.

Anträge ohne türkisches Visa

Berücksichtigen die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auch Visumsanträge von syrischen Staatsangehörigen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Türkei aufhalten?
Eine Registrierung für syrische Flüchtlinge in der Türkei ist erforderlich, um nach Erhalt des deutschen Visums legal nach Deutschland ausreisen zu können.
Die Auslandsvertretungen in der Türkei fragen daher Antragsteller nach der Registrierung, Anträge auf Familiennachzug werden aber auch ohne Registrierung angenommen und bearbeitet. Liegt keine Registrierung vor, müssen Antragsteller eine Erklärung unterzeichnen, dass auf die Folgen der fehlenden Registrierung hingewiesen wurde.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809264.pdf

Geburtsurkunde

Geburtsurkunde / Registerausdruck

Das Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck, ist häufig für die Kinder zur Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen nötig.

In Deutschland geborene Kinder müssen in ein Geburtsregister eingetragen werden. In Fällen, in denen keine Identitätsdokumente der Eltern vorliegen, sind in § 9 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) und § 35 der Personenstandsverordnung (PStV) ist zumindest ein beglaubigter Registerausdruck anzufertigen.

Anerkennung ausländischer Urkunde beim Standesamt

Die Entscheidung,ob eine ausländische Urkunde anzuerkennen ist, trifft das zuständige

Standesamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Es hat nach Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) das Wohl betroffener Kinder zu berücksichtigen.

Geburt – Anzeigepflicht

Jede Geburt in Deutschland eines Kindes ist dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen, § 18 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes (PStG).
Die Anzeige des Personenstandsfalls ist Grundlage für die Beurkundung im Geburtenregister,§ 9 Absatz 1 PStG.
Sei dem 1. Januar 2009 wird in das Geburtenregister ein erläuternder Zusatz aufgenommen wird, wenn keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vorliegen (§ 35 Absatz 1 PStV). So kann immer die Geburt eines Kindes in Deutschland auch dann zu beurkundet werden, wenn die Identität der Eltern (noch) nicht nachgewiesen ist. Auf diese Weise kann Kindern von Flüchtlingen und Asylsuchenden zügig eine Personenstandsurkunde erteilt werden.

Anerkennung der Vaterschaft

Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch dann möglich, wenn noch keine Geburtsurkunde des Kindes vorliegt. Sie ist sogar vor der Geburt des Kindes möglich, § 1594 Absatz 4 BGB.

Weitere Hinweis unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809163.pdf

App-Stadtgrenzenlos

Videos und Info für Ausländer: App-Stadtgrenzenlos

Stadtgrenzenlos ist ein Internetportal für Ausländer, vor allem für junge logo-stadtgrenze-bonn-fluechtlingeFlüchtlinge, von der Bonner Evangelischen Jugendhilfe.
Infoseiten, Videos und Hilfen für junge Flüchtlinge von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die den Jugendlichen aus dem Ausland helfen soll, sich in Deutschland zurechtzufinden.

Sie gibt – in mehreren Sprachen – einen Überblick über die rechtliche Situation als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und speziell Info für Bonn.

Zur Situation minderjähriger Flüchtlinge

Auf dem Portal findet sich auch ein interessanter Gastbeitrag von Prof. Dr. Harmut Kreß, zur Situation von minderjährigen Flüchtlingen und der Einschränkung des Familiennachzugs (2 Jahre Wartezeit) bei Flüchtlingen mit subsidiären Schutzstatus.

Stiftung Warentest – Testbericht zu Sprach-Apps für Flüchtlinge zum Deutschlernen

Können Apps beim Deutsch­lernen helfen? Zwölf Apps für arabisch­sprachige Erwachsene und Kinder wurden von Stiftung Warentest getestet.  Zwei seien empfehlens­wert.