Einreiseverweigerung von minderjährigen Geschwistern

Ist ein minderjährige Flüchtling als Flüchtling in Deutschland anerkannt, so dürfen die Eltern nachziehen. Ein Nachzug von minderjährigen Geschwistern erfolgt nach der bisherigen Praxis über § 36 AufenthG wegen eines besonderen Härtefalls.

Einige Ausländerbehörden haben nach Angaben von Pro Asyl nun – in Abstimmung mit den Botschaften – den minderjährigen Geschwistern die Einreise nach Deutschland untersagt.

Damit kann für die Eltern eine Zwangslage entstehen: Sie müssen entweder nur mit einen Teil der Kinder Zusammenleben oder sich trennen.

Diese Praxis ist ethisch und rechtlich nicht haltbar.

Die Einreiseverweigerung der minderjährigen Geschwistern widerspricht dem besondere Schutz der Familie nach Art. 6 des deutschen Grundgesetzes und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Recht auf ein Zusammenleben von Kindern ist auch in Art. 9 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention anerkannt.

PRO ASYL: Kurswechsel beim Familienachzug 9.11.2016

Familiennachzug behindert: Visanträge Syrien

Nach einer Pressemitteilung  von PRO ASYL vom 7. April 2016 wird der „Familiennachzug wird systematisch behindertjedenfalls sehenden Auges durch die Bundesregierung hingenommen. Einige der folgenden Ausführungen der Pressemeldung sind auch aus den Erzählungen meiner Mandanten bestens nachvollziehbar.

Syrer können einen Visumsantrag in Syrien nicht stellen, sondern müssen dies in den Nachbarländern tun.
Die Bearbeitung der Visumsanträge erfolgt sehr schleppend und nur bei wenigen Auslandsvertretungen, die für die Betroffenen nur schwer zu erreichen sind.
Die für viele Flüchtlinge leichter erreichbare deutsche Auslandsvertretung in Erbil/Nordirak stellt beispielsweise nur Geschäftsvisa aus, keine Visa für den Familiennachzug.
Familienangehörige warten viele Monate oder sogar mehr als ein Jahr auf ihre Termine bei den deutschen Außenvertretungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon. Allein in Beirut beträgt die Wartezeit auf einen Termin mindestens 14 Monate. Dort gab es Ende Dezember 2015 bereits 6.000 feststehende Termine für Anträge auf Familienzusammenführung für insgesamt ca. 18.000 Personen. Auch in der Türkei beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit mindestens 14 Monate.

Zudem hat die Türkei für Syrer, die über Drittländer einreisen, eine Visumspflicht eingeführt. So stecken nun Tausende von Flüchtlingen an der syrisch-türkischen Grenze fest. Weil ein Visum für die Türkei nicht oder nicht zeitnah beschafft werden kann, verfallen Termine, auf die die Familienangehörigen monatelang gewartet haben.

Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen Angehörige von Syrern, die Termine für die Visumantragstellung zwecks Familienzusammenführung über die deutsche Botschaft in Jordanien gebucht haben. Nach Jordanien kann die nachziehende Person nur einreisen, wenn dem Antrag auf Einreise seitens des jordanischen Innenministeriums zugestimmt wird. Eine solche Einreisegenehmigung wird in etlichen Fällen verweigert. Nachdem das Sechs-Millionen-Einwohner zählende Jordanien bereits rund 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, müssen Tausende von Flüchtlingen in der Wüste vor der Grenze verharren und sind ausgesperrt.

Von ProAsyl als Anhang zur Presseerklärung: Beispiele.

Das Deutsche Rote Kreuz bleibt dran und versucht, in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt den Familiennachzug zu verbessern, so ein weitere Meldung von Pro Asyl.

Info des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug: Info für den Nachzug von syrischen Flüchtlingen

Tipps zur Familienzusammenführung über die Türkei hinterlegt beim Flüchtlingsrat Niedersachsen als PDF-Datei.

 

erleichterte Visa für Erdbeben-Opfer –

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat in einem Artikel vom 09.03.2023 wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes zu den Visaverfahren für vom Erdbeben betroffene türkische und syrische Staatsangehörige zusammengetragen. Außerdem wird auch über die durch das Land Berlin eingeführte Verfahrenserleichterung für den Familiennachzug durch den Erlass einer sogenannten Globalzustimmung für die Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung informiert.

Info für Flüchtlingshelfer