VISA

Visa für Einreise nach Deutschland

Ausländer aus Drittstaaten (Afrika, Naher Osten, Asien, Lateinamerika) benötigen grundsätzlich ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Das Visum (Mehrzahl Visa, Visen) ist eine Einreiseerlaubnis.
Das Visum wird erteilt für einen Kurzaufenthalt (z.B. Schengenvisum) oder für einen längerfristigen Aufenthalt bei einem nationalem Visum.

Das Visum wird auch als „Sichtvermerk“ bezeichnet. Mit Einführung des Visakodex 2009 gibt es auf Ebene der Europäischen Union lediglich noch den Typ C. Das D-Visum ist das nationale (deutsche) Visum.

Wenn das Visum für sämtliche Schengenstaaten gilt, spricht man von einem „einheitlichen Visum“. Es unterscheidet sich vom dem Flughafenvisum: „Visum für einen Flughafentransit“, bzw. Typ C mit dem Vermerk „Transit“.

 Ausnahmen von Visumspflicht

Wer nach Deutschland einreist, benötigt grundsätzlich einen Pass (Passpflicht, § 3 AufenthG) und eben einen Aufenthaltstitel (z.B. ein Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis).

Das Visum wir im Ausland durch eine deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erteilt.