Einreise mit Visum nach Deutschland
Die meisten Ausländer aus Drittstaaten (nicht Eu-Staatsangehörige) benötigen für die Einreise ein Visum.
Allerdings profitieren viele Staatsangehörige auch von Ausnahmen von der Visapflicht.
Einreise mit Visum- Staatsangehörige Liste Anhang I
Bei Staatsangehörigen der Liste Anhang I bedarf es grundsätzlich eines Visums;
vgl. Staatenlisten Anhang I .
Einreise ohne Visum für Kurzaufenthalt – Liste Anhang II
Der Anhang II nennt die Staatsangehörigen, die grundsätzlich für einen Kurzaufenthalt im Schengengebiet kein Visum benötigt.
Wenn ein Besuchsvisum für einen bestimmten Zeitraum beantragt wird und dieser – inbesondere wegen der Bürokratie – nicht rechtzeitig entschieden wird, kann die Botschaft nicht einfach annehmen, dass nunmehr kein Einreisewunsch mehr bestehe. Erforderlich wären konkrete gegenteilige Anhaltspunkte (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 – 1 C 1.10).