Schengenvisum-verlängern

Schengenvisum verlängern – im Ausnahmefall

Das einheitliche Schengenvisum kann  in Ausnahmefällen, z. B. bei verspäteter Einreise, verlängert werden.

Verlängerung in Ausnahmefällen:

  • höhere Gewalt
  • schwerwiegende
    • humanitäre,
    • berufliche oder
    • persönliche Gründe.

Für die Verlängerung fällt eine Gebühr von 30 Euro an. Die Verlängerung erfolgt durch eine neue Visumsmarke.

Zuständig für die Verlängerung ist dann die Ausländerbehörde, wo sich der Ausländer aufhält.
Die Grenzbehörde kann nur in bei höherer Gewalt oder humanitären Gründen (kostenlos) eine Verlängerung erteilen (Art. 33 Visakodex).

Auch nach § 39 AufenthV kann für Ausländer, die vom Visumszwang befreit sind, (Einreise ohne Visum)  eine Verlängerung des Visums erreicht werden.