Visum für Deutschland
Ob jemand ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigt, hängt zunächst von der Staatsbürgerschaft ab.
Deutsche benötigen kein Visum; sie müssten dies aber an der Grenze möglicherweise auch mit einem Ausweisdokument (Pass, Personalsausweis) nachweisen können.
Staatsangehörige der EU-Staaten
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen von der Visapflicht.
Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige zahlreicher Staaten kein Visum für Deutschland. Das Auswärtige Amt hat eine Liste der Staaten mit und ohne Visapflicht für das Besuchvisum zusammengstellt: Staatenliste zur Visafreiheit bzw. Visapflicht.
Besuchsvisa / Schengenvisa für Deutschland – Visumantrag
Visum-Deutschland für eine Dauer von über 90 Tagen
Eine Einreisevisum für Deutschland wird für ein bestimmten Zweck erteilt, etwa zur Familienzusammenführung, zum Studium, zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Beschäftigung.
Auch bei diesen langfristigen Visa ist der Visumsantrag vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat) an seinem Wohnort einzureichen. Ausnahmen von der Visapflicht