Der DRK-suchdienst informiert über den Familiennachzug zu Kinder mit Flüchtlingsstatus (Stand: 12.08.2024 https://www.familiennachzug-visum.de/wp-content/uploads/2024/09/20240815_DRK_Suchdienst_Fachinformation_Familiennachzug_12_08_24.pdf), vor allem mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH-Urteils vom 30.01.2024, Az.: C 560/20).
Dabei wird u. a. auf die Fragen eingegangen, in welchen Konstellationen die Einhaltung der vom EuGH aufgestellten Frist von drei Monaten nach Flüchtlingsanerkennung für den Antrag auf Elternnachzug zum
stammberechtigten Kind erforderlich ist und nach welchen Kriterien auch (volljährige) Geschwister ein Visum zur Einreise mit den Eltern zum stammberechtigten Kind erhalten müssen.