Künstler können wieder visafrei nach Großbritannien.
Zwischen Großbritannien und 19 Staaten der EU, darunter auch Deutschland, Österreich und Frankreich, sollen kurzfristige Tourneen ohne Visum oder Arbeitserlaubnis wieder möglich sein.
Großbritannien erlaubt Aufenthalte von bis zu drei Monaten.
Visaregelungen für Künstler, die nach Deutschland einreisen
Unionsbürger, Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, benötigen weder ein Einreisevisum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um als Künstlerin bzw. Künstler in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise einholen. Sie dürfen jedoch erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels Ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Bürger von Drittländern benötigen zunächst ein Einreisevisum, das sie später in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit umwandeln müssen. Zu der Erwerbstätigkeit zählt sowohl die selbstständige Tätigkeit als auch die nichtselbstständige Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Angestellter.
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/spezieller-arbeitsmarktzugang/kuenstler