Häufig dauern die Verfahren der Familienzusammenführung lange.
Während dieser Zeit werden auch Kinder geboren. Diese sollten dann in das laufende Verfahren der Familienzusammenführung der Mutter einbezogen werden.
Geflüchtete aus Ländern eines bewaffneten Konflikts, die das Verfahren auf Familienzusammenführung zu einem Angehörigen in Deutschland nicht in ihrem Herkunftsland betreiben können, benötigen in dieser Situation auch für das Neugeborene Dokumente, damit das Kind ebenfalls ein Visum erhalten kann.
Das Merkblatt des Deutschen Roten Kreuzes gibt hierzu Hinweise.
Mein Verlobter ist ein syrischer Mann und ich möchte seine Mutter und seine Schwester die über 18 Jahre ist nach Deutschland holen
Familiennachzug von volljährigen ist nur in einem besonderen Härtefall möglich – sehr schwierig!
Daher sollten Sie prüfen, ob der Aufenthalt aufgrund anderer Zwecke (Arbeit, humanitärer Härtefall u.a.) möglich ist.
Ich komme aus Tunesien und habe einen einwöchigen Sohn. Zu wissen, dass Sie nicht verheiratet sind. Bitte helfen Sie, danke
Ihnen stehe ich telefonisch auf meiner Hotline unter 0900 10 40 80 1 für 3 Euro aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung.
Auch ist eine sonstige Telefonberatung möglich. Hierfür bitte ich zunächst einen Betrag von 50 Euro zu überweisen.
Kontodaten: Dr. W. Buerstedde, Deutsche Kreditbank
IBAN: DE 721 203 0000 105 904 59 04; BIC: BYLADEM 1001