Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, März 2024
Geflüchtete bwz. sonsitge Ausländer werden von den Ausländerbehörden oft aufgefordert, bei der Botschaft ihres Herkunftslandes einen Pass zu beschaffen.
Ohne Pass sind Reisen außerhalb Deutschlands, etwa um Verwandte zu besuchen, unmöglich. Der Pass ist auch eine Voraussetzung für die Aufenthaltsverfestigung. Und Geduldeten ohne Pass können umfassende Sanktionen auferlegt werden.
Wie einen Pass beschaffen?
Was ist bei der Passbeschaffung zumutbar und was unzumutbar?
Die Passpflicht kann auch durch einen Passersatz und Ausweisersatz erfüllt wird. Einen solchen auszustellen, ist in bestimmten Fällen eine staatliche Pflicht.
Das Gutachten hat PRO ASYL beauftragt.