Studie zum Familiennachzug

Überblick über Voraussetzung des Familiennachzugs

Frau Janne Grote, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hat eine Studie zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs erstellt: „Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN)

Sie erfasst auch Unterstützungsleistungen nach der Einreise sowie mögliche Ausschlusskriterien für den Nachzug von Ehe- und Lebenspartnern, Kindern, Eltern und sonstigen Familienangehörigen.
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus der aufnehmenden Person, aber auch hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades der nachzugswilligen Angehörigen.

Kernvoraussetzung des Familiennachzugs

Grob gibt es fünf Kernvoraussetzungen: Die aufnehmende Person muss

Betsäule Deutschherrenst. 37 in Bad Godesberg
Flucht aus Ägypten

über einen gültigen Aufenthaltstitel  (bzw. deutsche Staatsbürger sein) verfügen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können. Darüber hinaus müssen in der Regel bestimmte „Integrationsleistungen“ vor und/oder nach dem Nachzug erfüllt werden (z. B. Nachweis über Deutschkenntnisse). Beim Ehe- bzw. Lebenspartnernachzug müssen die Partnerinnen und Partner wiederum in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.

Ausnahmen von Anforderung für den Nachzug

Für einzelne Personengruppen kann beim Familiennachzug von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden oder ist von diesen abzusehen. Dies gilt beispielsweise für die Lebensunterhaltssicherung, von der bei Resettlement-Flüchtlingen, Asylberechtigten, anerkannten Geflüchteten sowie subsidiär Schutzberechtigten abzusehen ist bzw. abgesehen werden kann.

Einschränkugnen des Familiennachzugs

Einschränkungen beim Familiennachzug gelten derzeit für subsidiär Schutzberechtigte. Für diejenigen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erteilt wurde, wurde der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt; ein Nachzug während dieser Phase ist nur in Einzelfällen und aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen möglich. Ein Familiennachzug wird desweiteren nicht zugelassen, wenn feststeht, dass es sich um eine Schein- oder Zwangsehe bzw.Schein- oder Zwangspartnerschaft handelt. Auch der Nachzug zu vollziehbar Ausreisepflichtigen wird nicht gewährt.

33 Gedanken zu „Studie zum Familiennachzug“

  1. Kann mir irgendjemand sagen, ob das Recht auf Kindernachzug zu einem deutschen Ehepaar auch für Adoptivkinder gilt(was bedeutet der im Aufenthaltsgesetz stehende Ausdruck ‚tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis‘?)

    1. Sehr geheerter Herr Gründler,

      wenn ein nach deutschem Recht wirksame Annahme eines Kindes erfolgt ist, steht dem Nachzug grundsätzlich nichts entgegen.
      Insoweit dürfte sich der Nachzug nach § 28 AufenthG richten.

      Gibt es Probleme mit der Ausländerbehörde?

      Mit freundlichen Grüßen

      Wolfgang Buerstedde

      Rechtsanwalt
      Dr. Wolfgang Buerstedde
      Rathausstr. 16
      53332 Bornheim

      Tel. 02222-93 11 80
      Fax. 02222-931182
      kanzlei@gutjur.de
      https://www.familiennachzug-visum.de

  2. Ich bin seit 1981 mit einem Marokkaner verheiratet.
    Seit 2008 lebe ich mit unserem schwerbehinderten Sohn(23 J) wieder in Deutschland.
    Bis jetzt hatte mein Mann immer ein Besuchervisa, nun wuerde ich gerne ein Familiennachzug Visa fuer Ihn beantragen, das geht aber nicht da mein Mann nicht genug deutsch spricht und den test nicht bestehen kann….er ist 74 Jahre alt und weigert sich nochmal die Schulbank zu druecken.
    Auf der Seite der deutschen Botschaft habe ich gelesen, dass von dem Sprachnachweis abgesehn werden kann, wenn die Ehe bereits vor der Ausreise aus Marokko bestanden hat….. versteh ich nicht! Klar hat unsere Ehe schon vorher bestanden wir sind schon 36 Jahre verheiratet!!!
    Vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung

    1. Nur wenn Sie das Visum zum Familiennachzug beantragen, wird die Botschaft entscheiden, ob eine Ausnahme vom Spracherfordernis für Ihren Ehemann besteht.
      Sollte die Botschaft den Nachzug den Sprachnachweis verlangen, sollten Sie erwägen einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

  3. Hallo,
    Bin in Deutschland mit einem 7 jährigen Sohn, ich und er haben jetzt noch die montenegrische Staatsangehörigkeit aber auch die Zusicherung der deutschen warten nur noch auf die Anmeldung von montenegro. Vor zwei Monaten hab ich noch ein Sohn bekommen der die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Mein Mann lebt in kosovo und ich wollte einen Familiennachzug beantragen. Kann aber jetzt nicht arbeiten und beziehe Elterngeld reicht aber nicht aus für alle deswegen noch Wohngeld.
    Gibt es da Ausnahmen für alleinerziehende die nicht wieder gleich voll berufstätig sein können?

  4. Hallo
    Bin in Deutschland geboren bin 27jahre Alt bin alleinerziehend habe zwei deutsche Kinder habe seit 2jahre eine Freund bin jetzt in 5monat schwanger meine Freund lebt in Türkei ich arbeite nicht kriege von Amt Geld Kindergeld und Unterhalt für meine zwei Kinder was kann ich machen das meine Freund hier hin kommt wir wollen heiraten in Deutschland aber ich leben von Amt bin verzweifelt zurzeit

    1. Er sollte eine Antrag auf Erteilung eines Visum zum Zwecke des Eheschließung, bzw. Nachzug zum Kind (ggf. Vorab Vaterschaftserklärung) bzw. Nachzug aus humanitären Gründen beantragen.
      Diese sollte er zeitnah geschehen, wenn er zur Geburt anwesen sein soll.

  5. Ich möchte meine Frau und meine Tochter ( 3jahre) nach Deutschland holen. Alle Unterlagen wurde im Heimat überprüft, jetzt hat die Behörde mich mitgeteilt dass ich meine Abrechnungen + Miete Vertrag und Bescheinigung von Arbeitgeber vorzeigen soll. Ich habe 2 Jobs und verdiene ich 2000 netto aber zahle ich 890e für ein Zimmer Wohnung mit 45q Meter. Bitte Darf ich die beide holen ? Weil ich Angst habe wegen eine Ablehnung Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

    1. Sie sollen keinen Anspruch auf ALG II Leistungen haben.
      Zudem ist die Unterhaltssicherung ein Prognoseentscheidung.
      Langfristig soll der Unterhalt gesichert sein.
      Sollte die Behörde von einer fehlenden Unterhaltssicherung ausgehen, bin ich gerne bereit die Sache zu prüfen.

  6. Sehr geehrter Herr……,
    Konnten Sie mir bitte helfen?
    Ich wohne in Deutschland, in Karlsruhe und ich bekomme 2160 Euro Netto.Meine Wohnung ist 114 Quadratmeter und hat 5 Zimmer. Ich mochte meine Frau und meine drei Kinder (9/12/14 Jahre alt) in Deutschlan holen. Ist das moglich? Wie hoch sollen die Einkommen sein?

    Ich danke Ihnen im Voraus!

    1. Das Einkommen dürfte nicht ausreichen.
      Gerne nehme ich eine Berechnung vor. Dafür benötige ich aber weitere Angaben, etwa zur Miete u.a.
      Bitte schreiben Sie mir dann eine E-Mai unter; kanzlei@gutjur.de
      Vielleicht kann aber Ihre Frau fürs Einkommen beitrragen?

  7. Hello sir,I am Stay in Germany After 10 years.My x Wife ist German Citizen.I have one child son.He 9 years old. My netto income is 1890 euro in monthly.I have second marriage in India.I have apply to reniun visa in Kolkata conslate.I am pay chid money 345 euro house rent 800 euro.I am ask only my income is okey and my extra income is tip in restaurants 180 euro but not including my Lohnzettel. Please help me

    1. Without further details I am not able to caculate if you have sufficient income.
      And the decision is made regarding the future: will the family have enough income.
      So if you wife would work, her income would also count.

  8. Guten Tag, ich bin Studentin mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und verdiene 946 € netto. Die Miete für eine Wohnung beträgt 334 Euro. Reicht das aus, um meinen Mann zu holen? Wir haben keine Kinder.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Das wird nicht reichen, weil Sie dann (theoretisch) ALG 2 Leistungen erhlaten könnten.
      Es handelt sich bei der Unterhaltssicherung um ein Progoseentscheidung: der künftige Unterhalts soll für Sie beide gesichdert sein.
      Vielleicht kann Ihr Mann aber auch zum Unterhalt beitragen?

  9. Hallo, ich bin dtsch Staatsbürgerin und mein Ehemann ist türkischer Staatsbürger. Wir würden gerne die Minderjährige (12 Jahre) Tochter meines Mannes mit Kindesnachzug zu uns holen, gelten hier auch alle Richtlinien? Mein Mann hat das alleinige Sorgerecht, die Trennung vom Papa geht auf die Psyche des Kindes, noch lebt sie bei Ihrer Mutter. Er hat das Sorgerecht bekommen wegen dem Wohl des kindes, da es sehr lange stunden alleine zuhause sein muss. Meine Frage, müssen wir hier auf alle Richtlinien wie Wohnraum und Gehalt achten? Oder kann ich als Deutsche den Antrag für meine Stieftochter zum Kindesnachzug auch stellen? Danke

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin verheiratet und meine Frau in Ausland (Palästiner-Gazastreifen).

    Ich habe AUFENTALTSKARTE (FREIZÜGG/EU) aber bin Palästinenser.

    Ich möchte gerne wissen ob ich sie nach Deutschland holen kann weil ich Azubi bin und verdiene 1380€ netto.
    Mit Freundlichen Grüßen
    A.Hegazi

    1. Die Unterhaltsicherun ist grundsätzlich beim Nachzug zu Ausländern nötig.
      Allerdings gibt es Ausnahmen – die hier ggf. zu prüfen wären.
      Entscheidend, ist dass Sie letztlich für die Familie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie Bürgergeld.
      Ggf. – auch bei Staatenlosigkeit – könnten Sie den deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
      Dann ist eine Unterhaltssicherung in der Regel nicht erforderlich.

  11. Hallo.Ich wohne in österreich.Ich habe rot weiß rot visum und Arbeite ich vollzeit.Meine gehalt netto ist 1700€.Ich bin verheitet in indien und schon 11 monaten habe ich für Meine Mann antrag gestellt aber keine Antwort.

  12. Guten Tag, meine Frau hat einen Sohn bei ihrer Mutter in Vietnam den wir zu uns holen möchten.Meine Frau ist berufstätig und ich auch. Einkommen ca 2.600€ reicht das um den Sohn abzuholen?
    LG Thomas Wenzel

  13. Hallo,

    Werden Kinderzuschlag und Wohngeld Einkommen gerechnet? Ich mache Ausbildung 1000+520 Minijob + 150 kinderzuschlag+234 Wohngeld. Reicht für meine Frau Visum to bekommen. Ich habe ein deutsches Kinds und lebt mit mir.
    Lg Abu

    1. Wenn ein Nachzug zum deutschen Kind erfolgt, bedarf es keiner Unterhaltssicherung.

      Beim Kinderzugschlag – genauso wie beim Kindereglet handelt es sich um eine sog. „unschädlcihe“ Sozialleistunge und muss als Einkommen positiv berücksichtigt werden.
      Beim Wohngeld ist es umstritten – nach dem BVerwG Urteil vom 29.11.2012, 10 C 5.12, wird es zwar nicht als Einkommen angerechnet, aber anderseites ist der Bezug nicht schädlich, wenn der Lensunterhalt auch ohne das Wohngeld gesichert.

  14. Hallo! Ich möchte im März 2024 heiraten. Und es wurde jetzt im November 2023 der Antrag für das Visum zur Ehe abgegeben. Heirat in Deutschland. Meine Verlobte lebt noch in Vietnam. Mein Gehalt liegt bei 1596,- Netto. Und meine Miete bei 430 Euro warm. Beide haben wir keine Kinder. Reicht mein Gehalt aus die Einreise meiner Verlobten zur Familienzusammenführung? Besten Gruß Torsten

    1. Sei beantragen also ein Viszum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland.
      Das Gehalt dürfte reichen, wobei auch noch die Kosten zu berücksichtigen wären (Miete u.a.).
      Da Sie die Verlobt zunächst einreisen muss, wird die Ausländerbehörde ein Verpflichtungserklärung verlangen.
      Ansonsten – bei Heirat im Ausland – wäre der Nachweis der Unterhaltssicherung in der Regel nicht nötig.
      Sie sollten – soweit noch nicht gesehen oder eine Ausnahme vorliegt – den Sprachnachweis A1 erbringen.

  15. Hallo
    Meine Frage wäre ,ich habe meinen Mann im Juli in der Türkei geheiratet .
    Ich persönlich bin Deutsche .
    Habe aber momentan leider keine Arbeit ,ich bin gelernte Altenpflegerin ,diese Beruf beinhaltet ein 3 Schichten System ,diese kann ich leider nicht Stämmen da ich ja noch alleinerziehende bin und mein Sohn erst 6 Jahre alt ist.
    Nur Früh Schichten und das bis nur Freitag, ist nicht möglich.
    Oma ,Opa, Mama oder ,Papa habe ich leider auch nicht mehr ,die mein Kind betreuen könnten .
    Der Papa von meinem Sohn ist vor 4 Jahren verstorben.
    Würde es da ein Problem geben wegen dem Lebensunterhalt?
    Mein Mann ,wenn er wieder in Deutschland ist ,würde sofort wieder Arbeit haben .
    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ist beim Nachzug zum Deutschen Ehegatten in der Regel nicht nötig, so dass hier insoweit kein Probelm zu erwarten ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert