Verpflichtungserkärung – Merkblatt

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 24.01.2024 ein Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG herausgegeben.

Darin wird auch klargestellt, dass für eine Verpflichtungserklärung nicht für die Annahme eines Visantrages erforderlich ist.

2 Gedanken zu „Verpflichtungserkärung – Merkblatt“

  1. Sehr geehrter RA. Admin
    Gibt es nicht eine Mindestnettoeinkomms-Tabelle für Langzeitvisum Sprachkurs nach § 68 Aufenthaltsgesetz
    für eine Verpflichtungserklärung…
    Kann hier jede Ausländerbehörde die Höhe selbst bestimmen….
    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred

    1. Die Ausländerbehörde haben eine Rechner zur Berechnugn – Tabelllen gibt es nicht, weil dies Sicherung des Unterhalts von verschiedenen Faktoren abhängen.
      Der Unterhalt muss gesichert sein – für sich, seine Familie und für den Verpflichteten, ohne das etwa Bürgergeld beansprucht werden könnte.

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